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   LG Frankfurt/Main, 29.10.2015 - 2-24 S 68/15   

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https://dejure.org/2015,50081
LG Frankfurt/Main, 29.10.2015 - 2-24 S 68/15 (https://dejure.org/2015,50081)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29.10.2015 - 2-24 S 68/15 (https://dejure.org/2015,50081)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29. Oktober 2015 - 2-24 S 68/15 (https://dejure.org/2015,50081)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • RA Kotz

    Flugverspätung wegen streikbedingt umorganisierten Fluges - Ausgleichsanspruch

  • reise-recht-wiki.de

    Streikbedingt umorganisierter Flug

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Streik / Umorganisation von Flügen / Außergewöhnlicher Umstand LG Frankfurt a.M., Urt. v. 29.10.2015 - 2-24 S 68/15

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Umorganisation des Flugplans bei Streik - Ausgleichszahlungsanspruch?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausgleichszahlung bei Flugverspätung: Kein außergewöhnlicher Umstand bei Umorganisation des Flugplans aufgrund Streiks - Streikbedingte Flugplanänderung stellt freie unternehmerische Entscheidung dar

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.10.2015 - 24 S 68/15
    Die Art. 5, 6 und 7 der FluggastrechteVO (im Folgenden VO) sind dahingehend auszulegen, dass die Fluggäste verspäteter Flüge im Hinblick auf die Anwendung des Ausgleichsanspruchs den Fluggästen annullierter Flüge gleichgestellt werden können und somit den in Art. 7 der Verordnung vorgesehenen Ausgleichsanspruch geltend machen können, wenn sie wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von 3 Stunden oder mehr erleiden, d.h. wenn sie ihr Ziel nicht früher als 3 Stunden nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunft erreichen (EuGH, Urt. 19.11.2009, Az. C-402/07).

    Dafür trägt das Luftfahrtunternehmen die Darlegungs- und Beweislast (EuGH, Urt. 19.11.2009, Az. C-402/07; EuGH, Urt. 22.12.2008; Az. C-549/07).

  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.10.2015 - 24 S 68/15
    Dafür trägt das Luftfahrtunternehmen die Darlegungs- und Beweislast (EuGH, Urt. 19.11.2009, Az. C-402/07; EuGH, Urt. 22.12.2008; Az. C-549/07).
  • BGH, 14.10.2010 - Xa ZR 15/10

    Zur Bemessung des Ausgleichsanspruchs nach der Fluggastrechteverordnung bei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.10.2015 - 24 S 68/15
    Diesem obliegt es, darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen, dass es ihm auch unter Einsatz aller ihm zur Verfügung stehenden personellen, materiellen und finanziellen Mittel nicht möglich gewesen wäre, ohne angesichts der Kapazitäten des Unternehmens zum maßgeblichen Zeitpunkt nicht tragbare Opfer die Annullierung bzw. große Verspätung zu vermeiden (BGH, Urt. 14.10.2010, Az. Xa ZR 15/10).
  • EuGH, 04.10.2012 - C-22/11

    Ein Luftfahrtunternehmen muss Fluggästen Ausgleichsleistungen erbringen, wenn sie

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.10.2015 - 24 S 68/15
    Vielmehr beruht die Annullierung/Nichtbeförderung/große Verspätung in diesem Fall auf einer unternehmerischen Entscheidung, mag diese auch mittelbar durch einen außergewöhnlichen Umstand i.S.d. Art. 5 Abs. 3 der VO bedingt worden sein (EuGH, Urt. 4.10.2012, Az. C-22/11; NJW 13, 361).
  • AG Hannover, 14.08.2017 - 531 C 13445/16
    Dagegen geht das LG Frankfurt, Urt. v. 29.10.2015 - 24 S 68/15 davon aus, dass ein außergewöhnlicher Umstand nur dann bejaht werden kann, wenn der Streik unmittelbare Auswirkung auf den Flug hat.
  • LG Köln, 15.10.2019 - 11 S 272/18
    b) In der Instanzrechtsprechung ist in Fällen von Umorganisationsmaßnahmen dagegen teilweise eine Exkulpation des Luftfahrtunternehmens verneint worden, da die Annullierung bzw. Verspätung in diesen Fällen nicht mehr auf dem außergewöhnlichen Umstand beruhe, sondern auf einer unternehmerischen Entscheidung (vgl. LG Frankfurt a. M., Urteil vom 29.10.2015 - 2/24 S 68/15, RRa 2016, 19; AG Hannover, EuGH-Vorlage vom 05.07.2017 - 406 C 494/17, RRA 2017, 132; AG Hannover, Urteil vom 26. September 2016 - 553 C 1163/16; AG Düsseldorf, Urteil vom 20.09.2017 - 54 C 123/17; AG Düsseldorf, EuGH-Vorlage vom 10. Juli 2017 - 41 C 26/17).

    Hierbei ist regelmäßig auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 04.10.2012 (C-22/11 - "Finnair") Bezug genommen worden (vgl. etwa LG Frankfurt a. M., Urteil vom 29.10.2015 - 2/24 S 68/15; AG Düsseldorf, Urteil vom 20.09.2017 - 54 C 123/17; AG Hannover, EuGH-Vorlage vom 05.07.2017, aaO).

  • AG Hannover, 06.04.2017 - 406 C 11567/16

    Acht Vorlagebeschlüsse zum EuGH in Flugreisesachen

    33.2) Dagegen geht das LG Frankfurt, Urt. v. 29.10.2015 - 24 S 68/15 davon aus, dass ein außergewöhnlicher Umstand nur dann bejaht werden kann, wenn der Streik unmittelbare Auswirkung auf den Flug hat.
  • AG Hannover, 06.04.2017 - 506 C 13129/16

    Acht Vorlagebeschlüsse zum EuGH in Flugreisesachen

    33.2) Dagegen geht das LG Frankfurt, Urt. v. 29.10.2015 - 24 S 68/15 davon aus, dass ein außergewöhnlicher Umstand nur dann bejaht werden kann, wenn der Streik unmittelbare Auswirkung auf den Flug hat.
  • AG Hannover, 05.07.2017 - 406 C 494/17

    Vorlagebeschluss / Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / "Wilder Streik" /

    34.2) Dagegen geht das LG Frankfurt, Urt. v. 29.10.2015 - 24 S 68/15 davon aus, dass ein außergewöhnlicher Umstand nur dann bejaht werden kann, wenn der Streik unmittelbare Auswirkung auf den Flug hat.
  • AG Hannover, 06.04.2017 - 506 C 12786/16

    Acht Vorlagebeschlüsse zum EuGH in Flugreisesachen

    33.2) Dagegen geht das LG Frankfurt, Urt. v. 29.10.2015 - 24 S 68/15 davon aus, dass ein außergewöhnlicher Umstand nur dann bejaht werden kann, wenn der Streik unmittelbare Auswirkung auf den Flug hat.
  • AG Hannover, 19.04.2017 - 506 C 140/17
    31.2) Dagegen geht das LG Frankfurt, Urt. v. 29.10.2015 - 24 S 68/15 davon aus, dass ein außergewöhnlicher Umstand nur dann bejaht werden kann, wenn der Streik unmittelbare Auswirkung auf den Flug hat.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 04.05.2017 - 203 C 40/17
    LG Frankfurt a. M. BeckRS 2016, 10454 = RRa 2016, 19; ebenso AG Hannover BeckRS 2016, 15433; AG Düsseldorf BeckRS 2017, 104095;s. auch Sendmeyer NJW 2011, 808 (811), BeckOK Fluggastrechte-VO/Schmid VO (EG) 261/2004 Art. 5 Rn. 21-36, beck-online).
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